Legalisator

    Beglaubigt werden vom Legalisator nur Unterschriften auf Vertägen, die in das Grundbuch aufgenommen werden sollen (Grundbuchsachen).

    Legalisierungsgebühren:
    Mit Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 27.04.2023, BGBI II Nr. 135, wurden die Gebühren für die Beglaubigung einer Unterschrift wie folgt festgesetzt:

     

    • bis zu einem (Vertrags-)Wert von EUR 700,00 - EUR 3,00
    • bei einem Wert über EUR 700,00 bis 3.000,00 - EUR 7,00
    • bei einem Wert über EUR 3.000,00 bis 7.000,00 - EUR 9,00
    • bei einem Wert über EUR 7.000,00 bis 35.000,00 - EUR 24,00
    • bei einem Wert über EUR 35.000,00  - EUR 31,00
    • bei einem unbestimmten Wert - EUR 3,00

    Sind auf einer Urkunde die Unterschriften zweier oder mehrerer gleichzeitig erscheinder Personen zu beglaubigen, so beträgt die Legalisatorgebühr für die zweite und jede weitere Unterschrift die Hälfte der festgesetzten Gebühren.

    Der Legalisator bestätigt die Echtheit all jener Unterschriften, die innerhalb seines Amtgebietes getätigt wurden (das ist in der Regel der Wohnort des Legalisators).

    Die Partei um deren Unterschrift es sich handelt, muss dem Legalisator persönlich bekannt sein oder deren Identität durch verlässliche Zeugen bestätigt werden.

    Nähere Informationen erhalten Sie beim Legalisator
    Klaus Türtscher.